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Für den
Betrieb von Freizeiteinrichtungen sind mehrere Formen bzw. Variationen denk- und
realisierbar. Was wir als Betreiber hierbei tun können, richtet sich letztlich
danach, wie viel Einfluss der Eigentümer auf die Umsetzung des Konzeptes nehmen
will und wie stark er sich selbst in die Realisierung einbringen möchte. Für die
Eigentümer - oftmals Städte, Gemeinden oder deren Tochtergesellschaften wie zum
Beispiel Stadtwerke oder Wirtschaftsbetriebe – ändert sich mit Verschiebung der
Gewichtung, neben den Möglichkeiten zur direkten Einflussnahme, natürlich auch
die Risikoverteilung. Gängig sind drei Formen des Betriebes
einer Freizeiteinrichtung:
1. Coaching 2.
Betriebsführung 3. Eigenverantwortlicher Betrieb
Zielgruppe
für das Coaching sind Städte, Gemeinden, Stadtwerke, Wirtschafts-betriebe oder
Bädergesellschaften, die externe Unterstützung für den ansonsten
eigenverantwortlichen Betrieb ihrer Freizeiteinrichtung benötigen.
Dies ist zum
Beispiel häufig nach Erweiterungen im Bäder- oder Saunabereich der Fall. Kennen
sich ansonsten erfahrene Betreiber in diesen Bereichen nicht gut genug aus,
können Sie hier auf das jahrelange Know-how der DSBG als Betreiber dieser
Einrichtungen zurückgreifen.Die Risiken des Betriebs der Freizeiteinrichtung
liegen bei einem Coaching durch die DSBG ausschließlich beim jeweiligen
Betreiber.
Die DSBG
fungiert hier als reines Beratungsunternehmen und steht den Betreiber in der
Regel nach Abschluss der Pre-Opening Phase für einen vereinbarten Zeitraum in
regelmäßigen Abständen als Ansprechpartner bei auftretenden Problemen zur Verfügung. Hierbei kann die
DSBG auf umfangreiche Erfahrungen aus Netzwerken, Spezialisten Know-how und den
Ergebnissen von Eigenbetrieben der DSBG zurückgreifen und dem Betreiber so meist
eine Vielzahl von Lösungsansätzen bzw. Optimierungsvorschlägen
anbieten.
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