In Deutschland gibt es rund 7.000 vornehmlich kommunale
Bäder. In Zeiten des so genannten „Goldenen Plans“ wurden vor allem in den 70er
und 80er Jahren flächendeckend ein Großteil dieser Bäder für den Zweck der
sportlichen Nutzung errichtet. Heute – über 25 Jahre später – sind
Notwendigkeiten der Sanierung an Bauwerk und Technik meist deutlich sichtbar.
Was ist zu tun?
Der Schulsport als kommunale Pflichtaufgabe, der Vereinssport, das
öffentliche Schwimmen und Baden und das Erlebnis im Element Wasser gehören zu
den so wichtigen, weichen Standortfaktoren, mit denen sich Kommunen
gegeneinander abgrenzen. Viele kommunale Entscheidungsträger haben nicht oft
über eine Sanierung, Attraktivierung, Modernisierung oder einen Neubau eines
Bades zu entscheiden, oftmals steht die Entscheidung zum ersten Mal an. Pro
erhalt und Modernisierung oder pro Neubau? Wie viele Wasserflächen benötigen wir
überhaupt? Kann man nicht ein optimiertes, gesamtstädtisches Konzept
ausarbeiten? Freibad, Hallenbad, Freizeitbad, Spaßbad, Kombibad, Allwetterbad
oder Erlebnisbad – was ist das Beste für unsere Kommune? Sole oder nicht, ist
eine Rutsche sinnvoll – was fragt der Badegast nach? Sind Sauna und Gastronomie
profitabel, gehören sie zum Gesamtkonzept? Und wie sind die Betriebskosten, kann
man da etwas optimieren? Welche Betreiberform, die Frage nach
Investorenlösungen, Privatisierungs- und Finanzierungskonzepten und zuletzt,
besteht hierfür eine öffentliche Ausschreibungspflicht? – All dies sind Fragen,
die die kommunalen Entscheidungsträger vorab beantworten müssen. Eine
Gutachterliche Stellungnahme (GS) löst die Frage des Bauantrages, der Planer
entwickelt eine Vorstellung und der kommunale Entscheidungsträger ist alle
Sorgen los! Leider ist das so nicht realisierbar. Vielmehr ist die GS ein
kommunikativer Prozess. Mit den Vertretern des Architekten, der Kommune und
weiteren relevanten Entscheidungsträgern wird zunächst das Ziel der Konzeption
gemeinsam entwickelt. Damit untrennbar verbunden sind die Fragen der
Ausschreibungspflicht. Hier können Konsequenzen der Zielsetzung beratend
aufgezeigt werden. Ist das Ziel und der Weg dahin erläutert, wird man sich über
den Ablauf der GS und die zu erwartenden Inhalte verständigen. Die GS ist
kein Ersatz für die Leistungen, die für die Planung in der HOAI beschrieben
werden. Die Kosten, die für die GS anfallen, sind in weiten Teilen zusätzlich zu
kalkulieren. Betrachtet man jedoch das Investitionsvolumen der Bäderprojekte und
vor allem das Einsparpotenzial, das durch eine GS entsteht, so ist eine
detaillierte Analyse wirtschaftlich und funktional sehr sinnvoll. Nicht umsonst
haben namenhafte Banken und Generalunternehmer auf die Möglichkeiten der
Kostenreduktion hingewiesen, die in der Verbindung von Betrieb und Planung
liegen. Dieses greift eine Gutachterliche Stellungnahme auf. Die möglichen
Szenarien bei Verzicht auf eine GS machen ihren Stellenwert deutlich: Verlust
von ein bis zwei Jahren durch nicht Ziel gerichtete Diskussionen; oder gar die
Errichtung eines Bades, das aufgrund fehlender oder unzureichender
Entscheidungshilfen nicht den Nutzerbedürfnissen gerecht wird und langfristig zu
einem Budgetloch wird. Die wirtschaftlichen und stadtpolitischen Auswirkungen
können gravierend sein. Wie empfehlen in jedem Fall, solche Szenarien von
vornherein durch Schaffung aussagekräftiger Entscheidungsgrundlagen
auszuschließen.
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