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Gutachterliche Stellungnahmen, damit sie nicht baden gehen

 

In Deutschland gibt es rund 7.000 vornehmlich kommunale Bäder. In Zeiten des so genannten „Goldenen Plans“ wurden vor allem in den 70er und 80er Jahren flächendeckend ein Großteil dieser Bäder für den Zweck der sportlichen Nutzung errichtet. Heute – über 25 Jahre später – sind Notwendigkeiten der Sanierung an Bauwerk und Technik meist deutlich sichtbar. Was ist zu tun?

Der Schulsport als kommunale Pflichtaufgabe, der Vereinssport, das öffentliche Schwimmen und Baden und das Erlebnis im Element Wasser gehören zu den so wichtigen, weichen Standortfaktoren, mit denen sich Kommunen gegeneinander abgrenzen. Viele kommunale Entscheidungsträger haben nicht oft über eine Sanierung, Attraktivierung, Modernisierung oder einen Neubau eines Bades zu entscheiden, oftmals steht die Entscheidung zum ersten Mal an. Pro erhalt und Modernisierung oder pro Neubau? Wie viele Wasserflächen benötigen wir überhaupt? Kann man nicht ein optimiertes, gesamtstädtisches Konzept ausarbeiten? Freibad, Hallenbad, Freizeitbad, Spaßbad, Kombibad, Allwetterbad oder Erlebnisbad – was ist das Beste für unsere Kommune? Sole oder nicht, ist eine Rutsche sinnvoll – was fragt der Badegast nach? Sind Sauna und Gastronomie profitabel, gehören sie zum Gesamtkonzept? Und wie sind die Betriebskosten, kann man da etwas optimieren? Welche Betreiberform, die Frage nach Investorenlösungen, Privatisierungs- und Finanzierungskonzepten und zuletzt, besteht hierfür eine öffentliche Ausschreibungspflicht? – All dies sind Fragen, die die kommunalen Entscheidungsträger vorab beantworten müssen. Eine Gutachterliche Stellungnahme (GS) löst die Frage des Bauantrages, der Planer entwickelt eine Vorstellung und der kommunale Entscheidungsträger ist alle Sorgen los! Leider ist das so nicht realisierbar. Vielmehr ist die GS ein kommunikativer Prozess. Mit den Vertretern des Architekten, der Kommune und weiteren relevanten Entscheidungsträgern wird zunächst das Ziel der Konzeption gemeinsam entwickelt. Damit untrennbar verbunden sind die Fragen der Ausschreibungspflicht. Hier können Konsequenzen der Zielsetzung beratend aufgezeigt werden. Ist das Ziel und der Weg dahin erläutert, wird man sich über den Ablauf der GS und die zu erwartenden Inhalte verständigen.
Die GS ist kein Ersatz für die Leistungen, die für die Planung in der HOAI beschrieben werden. Die Kosten, die für die GS anfallen, sind in weiten Teilen zusätzlich zu kalkulieren. Betrachtet man jedoch das Investitionsvolumen der Bäderprojekte und vor allem das Einsparpotenzial, das durch eine GS entsteht, so ist eine detaillierte Analyse wirtschaftlich und funktional sehr sinnvoll. Nicht umsonst haben namenhafte Banken und Generalunternehmer auf die Möglichkeiten der Kostenreduktion hingewiesen, die in der Verbindung von Betrieb und Planung liegen. Dieses greift eine Gutachterliche Stellungnahme auf. Die möglichen Szenarien bei Verzicht auf eine GS machen ihren Stellenwert deutlich: Verlust von ein bis zwei Jahren durch nicht Ziel gerichtete Diskussionen; oder gar die Errichtung eines Bades, das aufgrund fehlender oder unzureichender Entscheidungshilfen nicht den Nutzerbedürfnissen gerecht wird und langfristig zu einem Budgetloch wird. Die wirtschaftlichen und stadtpolitischen Auswirkungen können gravierend sein.
Wie empfehlen in jedem Fall, solche Szenarien von vornherein durch Schaffung aussagekräftiger Entscheidungsgrundlagen auszuschließen.

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Lahn-Dill-Bergland-Therme

Seit dem 01.11.2010 betreibt die DSBG die Lahn-Dill-Bergland-Therme in Bad Endbach.

 

Neueröffnung Gevelsberg

Nach umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen eröffnet die DSBG das "Schwimm in" in Gevelsberg 2011.

 

Ein gesamtheitlicher Ablauf einer Gutachterlichen Stellungnahme kann wie folgt aussehen:

 

01 Datenermittlung durch den Betreiber und Inhaber des Objektes
02 Auswertung der Daten durch DSBG
03 Bestandaufnahme zum baulichen, technischen und wirtschaftlichen Zustand vor Ort
04 Bestandanalyse des Objektes
05 Zwischengespräch vor Ort – Erarbeitung möglicher Lösungsansätze und Einleitung dringlichster        Maßnahmen (z.B. bei akuten Gefahren)
06 Erstellen einer Plankonzeption in architektonischer und technischer Ausrichtung
07 Erstellen einer Kostenschätzung
08 Erstellen einer Wirtschaftlichkeitsprognose mit folgenden Inhalten:
- Bestandsanalyse
- Konkurrenzanalyse
- Badegastpotenzialanalyse
- Erlösprognose
- Aufwandsprognose
- Prognose des Deckungsbeitrags I und des Deckungsbeitrags II (inkl. Kapitalkosten)
09 Mithilfe bei der Beschaffung von Fördergeldern bzw. Ausarbeiten eines Förderantrags
10 Erstellen einer Betreiberkonzeption
11 Erstellen einer Marketingstrategie
12 Erstellen eines Betreiberangebotes/Privatisierungsangebotes
13 Erstellen einer Finanzierungslösung


 

 
 
     
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