Zielgruppe: Städte, Gemeinden, Stadtwerke,
Wirtschaftbetriebe oder Bädergesellschaften, die den Betrieb der
Freizeitimmobilie durch einen professionellen Betreiber mit Effizienzgewinnen
betreiben lassen, dennoch ihren Einfluss erhalten wollen.
Die Betriebsführung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Betreibers, welcher
meist der Eigentümer ist. Das bedeutet, dass das Risiko des Betriebs bei der
Kommune liegt. Die DSBG stellt als Betriebsführer einen Businessplan auf. Dieser
wird durch entsprechende politische Gremien beschlossen. Im Rahmen dieses Plans
darf die DSBG frei handeln. Das macht den Betrieb deutlich schneller und
effektiver handelbar als meist feste kommunale Strukturen. Der Businessplan
enthält einen 3-Jahresausblick und wird jährlich neu festgelegt. Etwaige
Veränderungen und Maßnahmen werden mit dem Eigentümer abgestimmt. So erhält sich
dieser die Einflussnahme z.B. in der Tarifgestaltung der Eintrittspreise, bei
Öffnungszeiten oder bei der Nutzung durch Vereine.
Mit Hilfe ihres Netzwerks und vor allem der Erfahrung aus einer Vielzahl von
Beratungen und Eigenbetrieben agiert die DSBG als professioneller, privater
Betreiber im Rahmen der politischen Vorgaben des Eigentümers.
Neben der Einflussnahme sind oftmals
auch steuerliche Gründe ein wichtiger Grund für dieses Modell. Gerade ein
technisch-wirtschaftlicher Verbund mit anderen Geschäftsfeldern („Querverbund“)
oder die Mehrwertsteuerabzugsfähigkeit als Eigenbetrieb sind hier als Gründe
anzuführen. Die Übernahme bzw. Anstellung des Personals bei der DSBG ist bei
der Betriebsführung nicht üblich aber möglich.
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