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Zielgruppe sind Städte, Gemeinden, Stadtwerke,
Wirtschaftsbetriebe oder Bädergesellschaften die Ihre Freizeitimmobilie privat
betreiben lassen wollen. Dies geschieht meist über einen längeren
Zeitraum.
Bei dieser Variante liegt das Risiko bei der DSBG. Allerdings
verringert sich hierdurch auch die Einflussnahme des Eigentümers erheblich, denn
nach Vorgabe der Rahmenbedingungen muss die DSBG sowohl in der Nutzung der
Freizeitimmobilie, als auch in der Erlös- und Kostenstruktur frei handeln
können. So wird zum Beispiel das Personal vollständig durch die DSBG gestellt
oder gegebenenfalls auch durch die DSBG übernommen. Entscheidungen wie Tarife,
Öffnungszeiten, etc. stimmt die DSBG in der Regel mit dem Eigentümer ab und
schreibt diese Konditionen dann fest.
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